Langzeitüberwachung von (Ingenieur-)Bauwerken
Erfassung von Zustand und ggf. Reparaturbedarf
Durch intensive Nutzung sowie vielfältige Umwelteinflüsse sind Brücken und andere Bauwerke der Verkehrsinfrastruktur dauerhaft hohen Belastungen ausgesetzt. Gerade Brücken werden durch zunehmenden Verkehr und steigende Lkw-Achslasten immer stärker beansprucht. Sichtbar werden Schädigungen am Tragwerk der Brücke oder an einem Gebäude, dann z. B. durch Risse, Abplatzungen oder Verformungen.
In der DIN 1076 – Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung werden daher regelmäßige Kontrollen vorgeschrieben, um etwa eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig erkennen, bewerten und anschließend beseitigen zu können. Die Erfassung des allgemeinen Zustands und gegebenenfalls des Reparaturbedarfs dient zum einen dem Erhalt der Tragfähigkeit und zum anderen der Dauerhaftigkeit des jeweiligen Bauwerks oder Gebäudes.
Diese Bauwerke unterliegen der Prüfpflicht:
- Brücken
- Tunnel
- Unterführungen
- Durchlässe
- Verkehrsleitsysteme
- Stützbauwerke
- Lärmschutzwände
- Regenrückhaltebecken
- sowie ähnliche Ingenieurbauwerke
Für Ingenieurbauwerke, insbesondere Brückenbauwerke, ist alle 6 Jahre eine Hauptprüfung gefordert. Bei den Hauptprüfungen müssen alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah geprüft werden. Zwischen den Intervallen der Hauptprüfung ist nach 3 Jahren jeweils eine einfache Prüfung erforderlich und jährlich eine Sichtprüfung bzw. Begehung. Zusätzlich sind Prüfungen nach besonderen Anlässen, z.B. nach Hochwasser oder nach Unfällen erforderlich.
Prüfung von Gebäuden
Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) regelt die Überwachung der Stand- und Verkehrssicherheit von Gebäuden, die auch während ihrer Nutzungszeit (z. B. Gebäude der Klasse 1, Hallenbäder, Sporthallen, Versammlungsstätten, Gebäude zum dauerhaften Aufenthalt von Personen, …) kontrolliert werden müssen. Eine jährliche Baubegehung stellt hier die Grundvorsorge dar. Dabei unterziehen wir alle sicherheitsrelevanten Bauteile des Gebäudes einer Sichtkontrolle.
Zu den Leistungen der Dr. Schall & Boysen Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB gehören die Durchführung der jeweiligen Bauwerksprüfung sowie das Erstellen von Prüfberichten und Bauwerksbüchern.